Diskussion über Werkstattlohn

Die Werkstatträte sind die Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten als Beschäftigte arbeiten. Bereits 2019 haben die Werkstatträte einen eigenen Vorschlag zur Entlohnung der Beschäftigten vorgelegt. Sie fordern ein Basisgeld, das 70 Prozent der Durchschnittsentlohnung in Deutschland entspricht.

Diskutiert wird jetzt auch, dass ein Werkstattlohn auf Mindestlohnbasis gezahlt werden sollte. Lars Winter, Werraland Lebenswelten, und  Andreas Galle, Werkstattleiter der Gemeinnützigen Werkstätten von Aufwind e.V., stehen beide hinter einer Reform des Entgeltsystems für Beschäftigte in Werkstätten. Sie geben aber zu bedenken, dass die Werkstätten eine Entlohnung auf Mindeslohnbasis nicht eigenständig erwirtschaften können, da im Vergleich zum ersten Arbeitsmarkt, viele Zusatzleistungen vorgehalten und finanziert werden müssen. Hier ist die Politik gefragt, die wirtschaftlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen. 

Julia Hühn, Vorsitzende des Werkstattrates der Werraland Lebenswelten, setzt sich für eine bessere Entlohung über ein Basisgeld ein. Sie stellt klar, dass die Beschäftigten in den Werkstätten arbeiten, weil sie einen geschützten Arbeitsplatz benötigen und deshalb die Entlohung auch nicht direkt mit der auf dem ersten Arbeitsmarkt gleichgesetzt werden muss. Die zusätzlichen Leistungen in den Werkstätten, wie Qualifizierungs-, Freizeit- und Gesprächsangebote, gibt es außerhalb der Werkstätten nicht.  

Auch der Werkstattrat der Gemeinnützigen Werkstätten Eschwege (GWE) setzt sich für den Basislohn ein.

 

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