Aufnahme & Kosten

Wer den IFD in Anspruch nehmen will, wendet sich

  • direkt an den IFD
  • an das Integrationsamt in Kassel

Wer kann die Leistungen des IFD in Anspruch nehmen?

  • arbeitslose Menschen, mit einer anerkannten Behinderung (auch unter GdB 50)
  • Menschen mit Behinderung bei allen Fragen im Bereich Schwerbehinderung und Arbeitsleben
  • Arbeitgeber/innen, die schwerbehinderte Arbeitnehmer/innen beschäftigen, die Menschen mit Behinderung einstellen wollen, die Beratung und Unterstützung zum Thema schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben (SGB IX) in Anspruch nehmen wollen
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung, die Beschäftigte in den ersten Arbeitsmarkt eingliedern wollen

 

Die Auftraggeber

Der IFD ist ein Angebot des Integrationsamtes. Beauftragungen können auch durch das Jobcenter Werra-Meißner, die Agentur für Arbeit, die Rentenversicherungen oder andere Leistungsträger erfolgen.

Die Leistungen des IFD sind für KlientInnen kostenfrei.

Die Finanzierung des IFD erfolgt zum Teil über die Ausgleichsabgabe oder über die oben genannten Auftraggeber.

Kontaktmöglichkeiten IFD

Aufwind - Verein für seelische Gesundheit e. V.
Integrationsfachdienst
Neustadt 80-86
37269 Eschwege

Ansprechpartner:
Thomas Reimann

Telefon: 0 56 51 / 74 38 - 17

E-Mail: thomas.reimann@aufwind-wmk.de

Unsere Bürozeiten:

Montag bis Donnerstag: 9 - 15 Uhr
Freitag: 9 - 14 Uhr