Aufnahme & Kosten

Menschen mit seelischen Erkrankungen können berufsfördernde Leistungen beantragen bei den Agenturen für Arbeit in Eschwege und Witzenhausen, dem Jobcenter des Werra-Meißner-Kreises oder beim Rentenversicherungsträger. Wenn der Antrag bewilligt wird, können sie in den GWE angemeldet werden. In einem dreimonatigen Eingangsverfahren wird geklärt, ob die GWE der geeignete Ort für die berufliche Rehabilitation sind.

Grundsätzlich werden die Kosten für den Werkstattaufenthalt, egal ob im Eingangsverfahren, im Berufsbildungsbereich oder Arbeitsbereich, vom örtlichen Sozialhilfeträger, der Deutschen Rentenversicherung, der Berufsgenossenschaft, der Bundesknappschaft oder der Bundesagentur für Arbeit übernommen.

Die Verpflegung der Werkstattbesucher*innen ist über unsere eigene Küche sichergestellt. In Ausnahmefällen, muss ein geringer finazieller Eigentanteil von den Werkstattbesuchern*innen geleistet werden.

Ab der Aufnahme in den Berufsbildungsbereich wird von der Werkstatt der Regelbetrag für Renten, Pflege- und Krankenversicherung abgeführt.

Wenn Sie sich für eine Aufnahme in der Werkstatt interessieren, können Sie gerne mit unseren Sozialdiensten einen Termin für ein Informationsgespräch vereinbaren.

 

Kontaktmöglichkeiten GWE Aufnahme

Gemeinnützige Werkstätten Eschwege GWE
Am Baumesrain 8
37269 Eschwege

Ansprechpartnerin:
Barbara Moog
Telefon: 0 56 51 / 80 99 - 28
E-Mail: barbara.moog@gwe-eschwege.de


Gemeinnützige Werkstätten Eschwege GWE
Thüringer Str. 12
37269 Eschwege

Ansprechpartnerin:
Anna-Lena Krieger
Telefon: 0 56 51 / 2 29 49 - 22
E-Mail: anna-lena.krieger@gwe-eschwege.de

Integrierte Betriebsstätte Witzenhausen IBW
Mündener Str. 17 a
37213 Witzenhausen

Ansprechpartnerin:
Anna-Lena Krieger
Telefon: 0 55 42 / 50 03 - 16 oder 0 56 51/2 29 49 - 22
E-Mail: anna-lena.krieger@gwe-eschwege.de